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   VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346   

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VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346 (https://dejure.org/2014,13799)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346 (https://dejure.org/2014,13799)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - AN 5 S 14.00346 (https://dejure.org/2014,13799)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 07.07.2009 - AN 5 S 09.00497

    Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346
    Damit wird nichts anders ausgedrückt, als dass von den Polizeibehörden eine konkrete Gefahr seitens der Antragstellerin gesehen wird, die sich möglicherweise bereits vor rechtskräftiger Bestätigung der streitgegenständlichen Anordnung realisieren könnte (vgl. VG Ansbach, B.v. 7.7.2009 - AN 5 S 09.00497 - juris).

    Denn die Einstellung nach § 117 Abs. 2 StPO schließt erkennungsdienstliche Maßnahmen aus präventiv-polizeilichen Gründen nicht aus (Berner/Köhler, PAG, 20. Aufl., Art. 14 RdNr. 12; VG Ansbach, B.v. 7.7.2009 - a.a.O.).

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346
    Erkennungsdienstliche Maßnahmen sind zwar stets mit einem Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden (BVerfG, B.v. 1.6.2006 - 1 BvR 2293/03 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LB 417/07

    Zulässigkeit der erneuten Abnahme von Zehnfinger- und Handflächenabdrücken bei

    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346
    Liegt die zuletzt erfolgte erkennungsdienstliche Behandlung - wie hier - jedoch schon längere Zeit zurück, steht der mit der Aktualisierung der vorhandenen Daten durch Abnahme neuer Finger- und Handflächenabdrücke einhergehende Grundsatzeingriff aber nicht außer Verhältnis zu dem mit der Maßnahme verfolgten gewichtigen öffentlichen Interesse an der Aufklärung künftiger Straftaten (OVG Oldenburg, U.v. 21.2.2008 - 11 LB 417/07 - juris).
  • VG Würzburg, 16.01.2002 - W 5 S 02.50
    Auszug aus VG Ansbach, 03.06.2014 - AN 5 S 14.00346
    Nicht notwendig ist daher der Verdacht der schuldhaften Begehung der Straftat (VG Würzburg, B.v. 16.1.2002 - W 5 S 02.50 - juris).
  • VG Ansbach, 15.09.2016 - AN 5 S 15.1463

    Erkennungsdienstliche Behandlung zur Strafverfolgungsvorsorge

    Die Kammer folgt auch der Auffassung des Antragsgegners, dass im Falle erkennungsdienstlicher Maßnahmen die Erforderlichkeit der Maßnahme bereits die Gründe für deren eilbedürftige Durchführung in sich trägt (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris, Rn. 17; VG Ansbach, B.v. 3.6.2014 - AN 5 S 14.00346 - juris, Rn. 13).
  • VG Ansbach, 25.06.2015 - AN 5 S 15.00126

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Graffiti; "Ultra" - Szene; Verdacht auf

    Die Kammer folgt auch der Auffassung des Antragsgegners, dass im Falle erkennungsdienstlicher Maßnahmen die Erforderlichkeit der Maßnahme bereits die Gründe für deren eilbedürftige Durchführung in sich tragen (vgl. BayVGH, B. v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 17; VG Ansbach, B. v. 3.6.2014 - AN 5 S 14.00346 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 5 K 15.00184

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Polizeibeamten nach Verurteilung wegen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, dass auch Strafverfahren, die mit einer Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO oder nach § 170 Abs. 2 StPO geendet haben, weiterhin Anlass für erkennungsdienstliche Maßnahmen bzw. zur Begründung einer bestehenden Wiederholungsgefahr herangezogen werden können (BayVGH, B. v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; VG Ansbach, B. v. 3.6.2014 - AN 5 S 14.00346 - juris Rn. 15).
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